Plakatiergenehmigung

Für jede Ankündigung ist eine Bewilligungsplakette beim Gemeindeamt im Bürgerservice-Büro zu erwerben. Die Ankündigung darf maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt werden und ist binnen 24 Stunden nach Ablauf des Aufstellungszeitraumes wieder zu entfernen.
 
Wird die Ankündigung innerhalb der festgesetzten Frist nicht entfernt, so wird dies unter Verrechnung eines entsprechenden Entgeltes für Arbeitszeit, Werkzeug- und Transportkosten, von den Mitarbeitern des Bauhofes vorgenommen. 
 
Kleinformatige Ankündigungen (A-Ständer bis A2 Format) dürfen im Ortsgebiet Hof nur auf der Grünfläche beim Schaukastenpavillon der Gemeinde, auf der Grünfläche westlich vom Postamt, sowie auf der Grünfläche beim Postverteilerzentrum – entlang der Steingrundstraße, aufgestellt werden.
Das Entgelt für den Erwerb der Bewilligungsplakette je A-Ständer entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Service Gebühren.

Zuständig