Haushaltsbestätigung

Mit der Ausstellung einer Haushaltsbestätigung oder ein Haushaltsgemeinschaftszeugnis wird der gemeinsame Haushalt bestimmter Personen aus dem Lokalen Melderegister bestätigt.
Mitzubringen sind:

  • ein amtlicher Lichtbildausweis und
  • das Schreiben jener Stelle (Versicherung...), welche die Bestätigung oder das Zeugnis anfordert.

Die Bestätigung ist gebührenpflichtig.

Zuständig