Kinderbetreuungsfonds – Land Salzburg

Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten für Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg.

Gefördert werden nicht schulpflichtige Kinder bis zum verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr – im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr kann diese Förderung nicht mehr gewährt werden.

Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, welche eine – nach Familiengröße unterschiedliche – Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Die Höhe der Förderung beträgt
pro Kindergartenjahr maximal € 400,-- (bei einer Betreuungszeit von bis zu 20 Wochenstunden) bzw. maximal € 700,-- (bei einer Betreuungszeit von 21 bis 40 Wochenstunden)

Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und aliquot berechnet.

Einkommensobergrenze:

Alleinerziehende, sowie Familien mit einem Kind

  • 2.479,75 Euro (netto, monatlich)
  • zuzüglich € 610,40 für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.

Link zum Antrag auf der Internetseite des Landes Salzburg